Mittel aus der Walderhaltungsabgabe können auf Antrag durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt werden.
Mittel aus der Walderhaltungsabgabe können auf Antrag durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt werden.