Bayerische Schulen können über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine anteilige Fahrtkostenerstattung für Fahrten zu den bayerischen KZ-Gedenkstätten und dem Deutsch-Deutschen Museum beantragen.
Bayerische Schulen können über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine anteilige Fahrtkostenerstattung für Fahrten zu den bayerischen KZ-Gedenkstätten und dem Deutsch-Deutschen Museum beantragen.