Zuwendungszweck ist die Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben, die der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasen dienen. Dieses kann durch die Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung realisiert werden, sofern dabei 30 Prozent an Treibhausgasen eingespart werden.
Gefördert werden:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
- investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
- investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen
Zuwendungsfähig sind Ausgaben nach dem Mehrkostenprinzip, soweit sie zur Erreichung des Vorhabenziels erforderlich sind.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können:
- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,
- Kirchen/Religionsgemeinschaften und
- Vereine, Verbände und Stiftungen
sein, sofern diese nicht wirtschaftlich tätig sind.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbare Zuweisung im Sinne einer Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei beläuft sich die Höhe der Zuweisung auf einen in den Förderhöhenmerkblättern benannten prozentualen Maximalanteil der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der Zuweisung beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Ausnahmefall können bis zu 70 Prozent bezuschusst werden.
