Wenn Regenwasser besser versickern kann, fördert das die Erneuerung des Grundwassers und entlastet die Kanalisation. Vor diesem Hintergrund fördert die senatorische Behörde die Entsiegelung von Flächen als Beitrag zu einem nachhaltigen Umgang mit Regenwasser.
Gefördert werden:
- die Entsiegelung von versiegelten Flächen (zum Beispiel überbauten oder wasserundurchlässig befestigten) und deren Umwandlung in unversiegelte Flächen (Vegetationsfläche) oder
- wasserdurchlässig befestigte Flächen (Teilentsiegelung beziehungsweise Belagsänderung).
Die entsiegelte Fläche darf nicht an die Kanalisation angeschlossen werden. Das gesamte Regenwasser, das auf der entsiegelten Fläche anfällt, soll vor Ort versickern.
Gefördert werden bis zu 30% der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 5.000 Euro. Die Förderhöhe pro Quadratmeter entsiegelter Fläche beträgt maximal 40 Euro pro m². Wenn während der Bauphase unerwartete Mehrkosten entstehen, kann schriftlich eine Nachbewilligung beantragt werden. Der maximale Förderbetrag von 5.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
