Die vorzeitige Altersrente für Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Die vorzeitige Altersrente für Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.