Hier erhalten Sie Informationen zu Krankenversicherungsbestimmungen für kurze oder längere Aufenthalte in einem anderen Mitgliedstaat sowie Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Europäische Krankenversicherungskarte.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) GKV-Spitzenverband, DVKA Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung EU-PATIENTEN.DE

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
06.12.2022