Als im Ausland niedergelassene Person haben Sie die erstmalige Erbringung Ihrer Dienstleistung unter der Bezeichnung „Ingenieur“ in Niedersachsen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen anzuzeigen.
Als im Ausland niedergelassene Person haben Sie die erstmalige Erbringung Ihrer Dienstleistung unter der Bezeichnung „Ingenieur“ in Niedersachsen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen anzuzeigen.