Damit Sie die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in Deutschland führen dürfen, brauchen Sie eine Erlaubnis. Für die Erlaubnis brauchen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.