Möglichkeiten für die Arbeit als Lehrerin oder Lehrer ohne Anerkennung
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für die Arbeit als Lehrerin oder Lehrer ohne Anerkennung. Welche Möglichkeiten Sie genau haben, hängt auch davon ab, in welchem Bundesland Sie arbeiten möchten. Die zuständige Stelle informiert Sie.
Möglichkeiten für die Arbeit als Lehrerin oder Lehrer ohne Anerkennung sind:
- Quereinstieg
- Seiteneinstieg
- Direkteinstieg
- Arbeiten als Vertretungslehrerin oder Vertretungslehrer
- Arbeiten an einer Privatschule
- Arbeiten an internationalen Schulen
- Unterricht in der Herkunftssprache (Muttersprache)
- Arbeiten in Vorbereitungsklassen und Förderklassen (z. B. Deutsch als Fremdsprache – DaF oder Deutsch als Zweitsprache – DaZ)
- Arbeiten außerhalb einer Schule (z. B. in der Erwachsenenbildung)
Partieller Berufszugang für Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz:
Ihre Berufsqualifikation ist nicht gleichwertig und es gibt viele wesentliche Unterschiede? In einigen Bundesländern können Sie vielleicht mit einem partiellen Berufszugang in dem Beruf arbeiten. Mit dem partiellen Berufszugang können Sie auch ohne Anerkennung in dem Beruf arbeiten. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen. Sie dürfen als Lehrerin oder Lehrer dann nur bestimmte Aufgaben übernehmen. Den partiellen Berufszugang beantragen Sie bei der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle informiert Sie.
Gleichwertigkeit mit der 1. Staatsprüfung
In den meisten Bundesländern können Sie Ihre Berufsqualifikation auch nur mit dem Abschluss des deutschen Lehramtsstudiums (1. Staatsprüfung) vergleichen lassen. Wenn Ihre Berufsqualifikation mit der 1. Staatsprüfung gleichwertig ist, dann ist die Zulassung z. B. zum Vorbereitungsdienst oder zu einem Seiteneinstieg möglich. Die zuständige Stelle informiert Sie.
Der Vorbereitungsdienst ist die pädagogisch-praktische Ausbildung. Diese Ausbildung schließt mit der 2. Staatsprüfung ab. Die praktische Ausbildung heißt auch: Referendariat.
Wenn Sie den Vorbereitungsdienst erfolgreich abschließen, können Sie sich als Lehrerin oder als Lehrer an öffentlichen Schulen bewerben. Sie haben beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation.
Möglichkeiten für die Arbeit als Lehrerin oder Lehrer ohne Anerkennung in Mecklenburg-Vorpommern sind:
- Seiteneinstieg
- Arbeiten als Vertretungskraft
- Arbeiten an einer Privatschule
- Arbeiten außerhalb einer Schule (zum Beispiel in der Erwachsenenbildung)
Partieller Berufszugang für Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz:
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Prüfung des partiellen Berufszugangs von Amts wegen.
Gleichwertigkeit mit der 1. Staatsprüfung
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen Unterschied zwischen Seiteneinstieg und Quereinstieg. Der so genannte "Quereinstieg" ist in Mecklenburg-Vorpommern im Prinzip eine Sonderform des Referendariats an beruflichen Schulen. Anders als der Seiteneinstieg erfolgt der Quereinstieg über einen Vorbereitungsdienst gemeinsam mit Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt. Die Begriffe Seiteneinstieg und Quereinstieg werden in den Ländern unterschiedlich definiert.
Möglichkeiten für die Arbeit als Lehrerin oder Lehrer ohne Anerkennung in Mecklenburg-Vorpommern sind:
- Seiteneinstieg
- Arbeiten als Vertretungskraft
- Arbeiten an einer Privatschule
- Arbeiten außerhalb einer Schule (zum Beispiel in der Erwachsenenbildung)
Partieller Berufszugang für Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz:
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Prüfung des partiellen Berufszugangs von Amts wegen.
Gleichwertigkeit mit der 1. Staatsprüfung
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen Unterschied zwischen Seiteneinstieg und Quereinstieg. Der so genannte "Quereinstieg" ist in Mecklenburg-Vorpommern im Prinzip eine Sonderform des Referendariats an beruflichen Schulen. Anders als der Seiteneinstieg erfolgt der Quereinstieg über einen Vorbereitungsdienst gemeinsam mit Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt. Die Begriffe Seiteneinstieg und Quereinstieg werden in den Ländern unterschiedlich definiert.