Mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss im Bereich Frühe Bildung, Kindergarten, Vorschulpädagogik, Elementarpädagogik oder Kindheitspädagogik können Sie in Deutschland die Anerkennung als Kindheitspädagogin (B.A.) oder Kindheitspädagoge (B.A.) beantragen.