Heilpädagoginnen und Heilpädagogen erziehen, fördern und unterstützen Menschen, die unter erschwerten Bedingungen und mit Beeinträchtigungen leben. Sie betreuen z.B. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Behinderung, Sinnesbehinderung, Mehrfachbehinderung oder chronischen Erkrankungen.
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen betreuen auch Kinder und Jugendliche mit emotionalen Störungen oder mit Verhaltensstörungen. Sie fördern vorhandene Fähigkeiten und beugen Behinderung und sozialer Ausgrenzung vor. Sie setzen entsprechende pädagogische und therapeutische Maßnahmen ein.
Als Heilpädagogin und Heilpädagoge arbeiten Sie z. B. in den folgenden Bereichen: Frühförderung, integrative/inklusive Kindertagesstätten und Schulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfachdiensten und Einrichtungen der beruflichen Integration, kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtungen, Erziehungseinrichtungen und Wohngruppen, Krankenhäuser, Altenheime und Hospize, freie Praxen und Arbeitsstellen in der Verwaltung und pädagogischen Ausbildung.
Die sozialpädagogischen Berufe sind in Berlin bzw. in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, dass Sie für die Berufsausübung eine staatliche Anerkennung brauchen. Diese können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses stellen. Bei der Gleichwertigkeitsprüfung folgen wir den Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SozBAG).
Verfahrensablauf:
1. Wenn Sie als Heilpädagoge oder Heilpädagogin mit einer Ausbildung aus einem anderen Land arbeiten möchten, müssen Sie vorher Ihre Qualifikation anerkennen lassen. Sie können den Antrag per Post oder online einreichen. Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
2. Die zuständige Behörde überprüft Ihre Angaben und fragt nach, wenn noch etwas fehlt. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Status Ihres Antrags informiert.
3. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine Bescheid und ggf. eine Gebührenrechnung per Post. Wenn nicht alle Bedingungen oder Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung ebenfalls im Bescheid der zuständigen Behörde nachlesen.
Herausgeber
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular.
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular.
- Ein unterschriebenes und ausgefülltes Antragsformular mit der Erklärung, dass Sie zuvor noch keinen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit in einem anderen Bundesland gestellt haben.
Weiterführende Links
Voraussetzungen
- Ausländische Berufsqualifikation
Sie haben im Ausland einen vergleichbaren Berufsabschluss auf dem Tätigkeitsgebiet als Heilpädagoge/in erworben - Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit
Sie haben bisher noch keinen Antrag auf Anerkennung in einem anderen Bundesland gestellt - Persönliche Eignung
Gemäß § 5 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) kann die staatliche Anerkennung nicht erteilt werden, wenn Sie sich „schwerer Verfehlungen“ schuldig gemacht haben, aus denen sich ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Um das zu überprüfen, benötigen wir ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG. Im Führungszeugnis sind eventuelle Vorstrafen aufgeführt. Wenn das Führungszeugnis leer ist, können wir die staatliche Anerkennung erteilen. - Deutschkenntnisse
Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung brauchen Sie mindestens Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Um den Antrag online stellen zu können, melden sich mit Ihrem BundID-Konto an. Registrieren Sie sich bei der BundID, falls Sie noch kein BundID-Konto haben. Die Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort ist dafür ausreichend.
196,00 Euro
Handlungsgrundlagen
- Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Land Berlin (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Berlin - BQFG Bln)
- Gesetz über die staatliche Anerkennung in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufen im Land Berlin (Sozialberufe-Anerkennungsgesetz - SozBAG)
Bearbeitungsdauer
in der Regel 3 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen
