Wenn Sie als ermächtigter Übersetzer bzw. Übersetzerin arbeiten möchten, dann benötigen Sie hierfür die Ermächtigung durch den zuständigen Präsidenten oder die zuständige Präsidentin des Landgerichts.
Wenn Sie als ermächtigter Übersetzer bzw. Übersetzerin arbeiten möchten, dann benötigen Sie hierfür die Ermächtigung durch den zuständigen Präsidenten oder die zuständige Präsidentin des Landgerichts.