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Ausländische Berufsqualifikationen als Dolmetscher/in, Gebärdensprachdolmetscher/in ausüben

Wenn Sie als Dolmetscherin oder Dolmetscher oder als Übersetzerin oder Übersetzer arbeiten möchten, dann dürfen Sie dies erst nach der allgemeinen Beeidigung oder Ermächtigung durch die zuständige Präsidentin oder den zuständigen Präsidenten des Landgerichts.

Brandenburg

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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

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