Wenn Sie dauerhaft selbständig in einem nicht reglementierten Berufen arbeiten wollen, brauchen Sie keine bestimmte Berufsqualifikation. Sie haben das Recht auf ein Anerkennungsverfahren für Ihre ausländische Berufsqualifikation.
Wenn Sie dauerhaft selbständig in einem nicht reglementierten Berufen arbeiten wollen, brauchen Sie keine bestimmte Berufsqualifikation. Sie haben das Recht auf ein Anerkennungsverfahren für Ihre ausländische Berufsqualifikation.