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Staatliche Anerkennung als "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen

Sie haben im Ausland die Berufsqualifikation als Gesundheits- und Krankenpfleger/in erworben und wollen in Deutschland als Fachkraft arbeiten. Da dieser Beruf in Deutschland reglementiert ist, dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Hessen

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Hessen

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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

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