Damit Sie in Deutschland als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Nur mit der Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation in einem Drittstaat erworben haben, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen, um die Erlaubnis zu erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
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Hamburg
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