Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis. Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in 5 Kategorien vergeben:
- Spielfilm bis 15 Minuten Laufzeit
- Spielfilm von mehr als 15 Minuten bis 30 Minuten Laufzeit
- Animationsfilm bis 30 Minuten Laufzeit
- Experimentalfilm bis 30 Minuten Laufzeit
- Dokumentarfilm bis 30 Minuten Laufzeit
Zusätzlich vergibt der BKM einen Preis für mittellange Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten.
Von den Jurys ausgewählte Filme erhalten eine (Förderungs-) Prämie:
- nominierte Kurzfilme: 15.000 EUR
- ausgezeichnete Kurzfilme: 30.000 EUR
Preis für den besten mittellangen Film: 20.000 EUR Wer den Preis empfängt, muss die (Förderungs-)Prämien zweckgebunden für die Herstellung oder Projektvorbereitung/Projektentwicklung eines neuen Films verwenden.
Ihren Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis reichen Sie beim Filmreferat KM 55 bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.
