Nach einem Verkehrsunfall können Sie Schadenersatzforderungen gegen das Land Berlin geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch einen Verkehrsunfall mit einem Kraftfahrzeug, dessen Halter das Land Berlin ist, entstand.
Verfahrensablauf
- Reichen Sie online oder formlos schriftlich eine Schadenersatzforderung ein mit eingehender Schadensschilderung, Angabe zu Art und Umfang des Schadens und Beifügung von Nachweisen.
- Die eingereichten Unterlagen und Angaben werden geprüft. Sollten weitere Nachweise erforderlich sein, werden diese angefordert.
- Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird eine Entscheidung getroffen, ob und ggf. in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch gegen das Land Berlin besteht. Dies wird der antragstellenden Person schriftlich mitgeteilt.
- Sofern ein Anspruch besteht, erfolgt zudem eine Zahlung.
