Eine der geschützten Berufsbezeichnungen darf nur führen, wer unter der jeweiligen Bezeichnung in die Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen oder das entsprechende Verzeichnis in einem anderen Bundesland eingetragen ist.
Eine der geschützten Berufsbezeichnungen darf nur führen, wer unter der jeweiligen Bezeichnung in die Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen oder das entsprechende Verzeichnis in einem anderen Bundesland eingetragen ist.