Die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin/Architekt“ darf nur führen, wer unter der Bezeichnung in die Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen oder das entsprechende Verzeichnis in einem anderen Bundesland eingetragen ist.
Die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin/Architekt“ darf nur führen, wer unter der Bezeichnung in die Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen oder das entsprechende Verzeichnis in einem anderen Bundesland eingetragen ist.