Sie haben ein Studium der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren an einer deutschen Universität oder Hochschule erfolgreich abgeschlossen oder einen gleichwertigen ausländischen Studienabschluss erworben? Wenn Sie in Berlin die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt,“ „Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“ oder „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“ führen möchten, können Sie eine Eintragung in die Architektenliste des Landes Berlin beantragen.
Die oben genannten Berufe sind in Deutschland reglementiert. Die Berufsbezeichnungen sind besonders geschützt. Das bedeutet: Sie benötigen eine Eintragung in die Architektenliste, wenn Sie in Deutschland eine dieser Berufsbezeichnung führen möchten. Wenn Sie als Architektin oder Architekt oder als Innenarchitektin oder Innenarchitekt in die Architektenliste eingetragen sind, sind Sie beispielsweise auch zu einer Bauvorlage berechtigt. Das heißt, Sie dürfen Baupläne als verantwortliche Person unterschreiben.
Aus der Eintragung in die Architektenliste resultiert die personengebundene Mitgliedschaft in der Architektenkammer Berlin.
Sie können sich auch ohne die Eintragung in die entsprechende Architektenliste auf dem Arbeitsmarkt bewerben und eine der o.g. Tätigkeiten ausüben. Sie dürfen dann aber keine der o.g. Berufsbezeichnungen führen und sind auch nicht bauvorlageberechtigt.
Hinweise:
Wenn Sie bereits in der Architektenliste im Land Berlin eingetragen sind und sich Ihr Status ändert (beispielsweise von „angestellt tätig“ in „freischaffend“ oder von „baugewerblich tätig“ in „angestellt“), müssen Sie einen Antrag auf Statusänderung bei der Architektenkammer Berlin stellen.
Wer in der Architektenliste eines anderen Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland eingetragen war und dessen Eintragung nur gelöscht wurde, weil sie/er den Wohnsitz, die Niederlassung oder den Dienst- oder Beschäftigungsort in diesem Land aufgegeben und im Land Berlin begründet hat, wird ohne erneute Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen eingetragen, sofern keine Versagensgründe vorliegen.
Landschaftsarchitektinnen und -architekten dürfen auch die bisherige Berufsbezeichnung "Garten- und Landschaftsarchitektin" oder "Garten- und Landschaftsarchitekt" weiterführen, wenn sie unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste des Landes Berlin oder in die Architektenliste eines anderen Bundeslandes eingetragen sind.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Berufsgesellschaft in das Verzeichnis für Berufsgesellschaften der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen. Hierbei ist ebenfalls ein Antrag zu stellen. In das Gesellschaftsverzeichnis eingetragene Berufsgesellschaften werden nicht Mitglied der Architektenkammer Berlin.
Derzeit werden bei der Architektenkammer Berlin drei Formen von Berufsgesellschaften registriert:
• die Partnerschaftsgesellschaft mit oder ohne beschränkter Berufshaftung
• die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
• die Aktiengesellschaft
Verfahrensablauf:
1. Antragstellung
Sie reichen Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen schriftlich oder elektronisch bei der Architektenkammer Berlin ein. Sie werden gegebenenfalls aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.
Personen ohne eintragungsqualifizierenden Studienabschluss können als „sonstige Bewerber“ den Antrag auf Eintragung stellen. Sie müssen eine dreitägige schriftliche Prüfung erfolgreich absolvieren. Zugelassen wird zu dieser Prüfung, wer eine mindestens 7-jährige Praxis in der beantragten Fachrichtung nachweisen kann.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Eintragung aufgrund besonderer Auszeichnung in der Qualität der eigenen Leistungen zu beantragen. Hierbei ist die herausragende Qualität dem Eintragungsausschuss gegenüber nachzuweisen. Die Nachweise eines Regelstudiums und der zweijährigen Praxiszeiten können hier entfallen.
2. Prüfung Ihres Antrags
Der Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Berlin prüft dann, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
3. Mögliche Ergebnisse der Prüfung
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, werden Sie in die Architektenliste eingetragen. Dann können Sie in Deutschland eine der o.g. Berufsbezeichnungen führen. Sie erhalten hierfür einen Bescheid.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Architektenkammer Berlin können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Bitte sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Weitere Informationen
Herausgeber
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Antrag auf Eintragung in die Architektenliste in Berlin
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post. - Geburtsurkunde (in Kopie)
Bitte legen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde bei Antragstellung vor. - Nachweis der Zuständigkeit für das Land Berlin
Bitte weisen Sie nach, dass Sie im Land Berlin gemeldet oder beruflich niedergelassen sind (z.B. Meldebescheinigung für den Wohnsitz oder Mietvertrag für die Niederlassung; alternativ Bestätigung des Arbeitgebers über den Beschäftigungsort im Land Berlin). - Nachweise Ihrer Berufsqualifikation
Bitte weisen Sie nach, dass Sie die Anforderungen auf Eintragung in die Architektenliste erfüllen (z.B. Zeugnisse, Berufsurkunde). - Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung
Bitte weisen Sie die Inhalte und die Dauer Ihrer Ausbildung nach (z.B. Diploma Supplement, Transcript of Records); Sie können auch Weiterbildungsnachweise und
Bescheinigungen über die Berufspraxis einreichen. - Nachweis der praktischen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren
Bitte weisen Sie Ihre praktischen Tätigkeiten von mindestens zwei Jahren in den wesentlichen Berufsaufgaben der jeweiligen Fachrichtung nach. Alternativ können Sie auch Ihre Befähigung zum höheren bau- oder gartenbautechnischen Verwaltungsdienst nachweisen. - Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Eignung wird eine aktuelle Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt (nicht älter als 3 Monate). - Ggf. Nachweis Ihrer Berufshaftpflichtversicherung
Bei Eintragung mit dem Zusatz „freischaffend“ muss der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbracht werden.
- Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
- Antrag auf Statusänderung
- Antrag auf Eintragung einer Kapitalgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis für Berufsgesellschaften
- Antrag auf Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis für Berufsgesellschaften
- Antrag auf Eintragung Auswärtiger als Dienstleister
Voraussetzungen
- Tätigkeitsort Berlin
Ihr Meldewohnsitz oder Ihre Niederlassung muss in Berlin sein oder Ihr überwiegender Beschäftigungsort muss sich in Berlin befinden. - Beabsichtigte Ausübung der Berufsaufgaben
Sie beabsichtigen, als Architekt/-in, Landschaftsarchitekt/-in oder als Innenarchitekt/-in zu arbeiten. - Erfolgreich abgeschlossenes Studium
Sie haben erfolgreich ein Studium in der jeweiligen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule von mindestens vier Jahren Regelstudienzeit erworben. - Berufspraxis
Sie können praktische Tätigkeiten von mindestens zwei Jahren in den wesentlichen Berufsaufgaben der jeweiligen Fachrichtung vorweisen. Alternativ: Sie haben die Befähigung zum höheren bau- oder gartenbautechnischen Verwaltungsdienst - Persönliche Eignung
Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen eine Eintragung in die Architektenliste sprechen (z.B. berufsrelevante Vorstrafen) - Berufshaftpflichtversicherung
Bei Eintragung mit dem Zusatz „freischaffend“ muss der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbracht werden. - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung beim Portal der Architektenkammer Berlin
- 155,00 Euro: Eintragung in Architektenliste
- 515,00 Euro: Abnahme der Prüfung auf Hochschulniveau
- 256,00 Euro: Beurteilung von Leistungsproben
- 155,00 Euro: Eintragung einer zusätzlichen Fachrichtung in der Architekten- oder Stadtplanerliste
- 80,00 Euro: Eintragung einer Statusänderung in der Architekten- oder Stadtplanerliste
- 80,00 Euro: Eintragung in Architektenliste, wenn Person zuvor in Architekten- oder Stadtplanerliste einer Architektenkammer eines anderen Bundeslandes eingetragen war
- 155,00 Euro: Eintragung auswärtiger (EU, EWR) Architekt/-innen, Landschaftsarchitekt/-innen oder Innenarchitekt/-innen in die Architektenliste
- 310,00 Euro: Eintragung einer Berufsgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis für Berufsgesellschaften
Handlungsgrundlagen
- Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) § 2
- Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) § 3
- Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) § 4
- Berufsordnung der Architektenkammer Berlin § 5 Nr. 1
- Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Architektenkammer Berlin § 2 Abs. 1 Nr. 1
- Informationen zur Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste (Architektenkammer Berlin)
- Eintragungsordnung (Architektenkammer Berlin)
- Information zur Eintragung einer Partnergesellschaft mit oder ohne beschränkter Berufshaftung in das Gesellschaftsverzeichnis für Berufsgesellschaften (Architektenkammer Berlin)
- Information zur Eintragung einer Kapitalgesellschaft in das Register für Berufsgesellschaften Berlin (Architektenkammer Berlin)
- Praxishinweise zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (Architektenkammer Berlin)
Bearbeitungsdauer
innerhalb von 3 Monaten bei vollständigen Unterlagen, die Frist kann einmalig verlängert werden
