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Berufsausübungsgesellschaft nach dem Steuerberatungsgesetz; Beantragung der Anerkennung

Um eine Berufsausübungsgesellschaft nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen.

Bayern

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