Sie können eine vorübergehende Eintragung in das Berufsregister beantragen, wenn Sie in der EU eine berufliche Niederlassung unterhalten und dort zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind.
Sie können eine vorübergehende Eintragung in das Berufsregister beantragen, wenn Sie in der EU eine berufliche Niederlassung unterhalten und dort zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind.