Ehemalige Steuerberaterinnen/Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen wiederbestellt werden.
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Niedersachsen
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- bei Wiederbestellung nach einem Widerruf
- Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen
- aktuelles Passbild
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei Behörden
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber bzw. bei einer Auftraggeberin/einem Auftraggeber
- zusätzlich bei Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüferinnen/Buchprüfern
- Bescheinigung von der für sie zuständigen Berufsorganisation
Die Wiederbestellung zur Steuerberaterin/zum Steuerberater muss schriftlich bei der für die beabsichtigte berufliche Niederlassung zuständigen Stelle beantragt werden.
Weiterführende Links
Voraussetzungen
- nach Erlöschen der Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Stelle
- Wurde auf die Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens verzichtet, kann die Wiederbestellung in der Regel nicht vor Ablauf von acht Jahren erfolgen.
- nach rechtskräftige Ausschließung
- Wiederbestellung nach Aufhebung der rechtskräftigen Ausschließung aus dem Beruf im Gnadenwege oder
- Wiederbestellung nach Verstreichen von mindestens acht Jahren seit der rechtskräftigen Ausschließung
- nach Widerruf der Bestellung
- Die Wiederbestellung kann bei nicht mehr Bestehen der Gründe, die für den Widerruf maßgeblich waren (z.B. Bestellung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung) erfolgen.
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Hinweise
nicht angegeben
bei Antragsstellung
- Gebühr
- 150,00 EUR
- Vorkasse
- Nein
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Gegen die Versagung der Wiederbestellung als Steuerberaterin oder Steuerberater ist die Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht zulässig.
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Bestellung erfolgt ist.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
