Versicherte haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im häuslichen oder familiären Bereich.
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
27.11.2020