Versicherte haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im häuslichen oder familiären Bereich.

Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
27.11.2020