Versicherte, die schwer psychisch krank sind und nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen, haben Anspruch auf Soziotherapie.

Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
27.11.2020