Wenn Sie wegen einer Erkrankung Ihres Kindes nicht arbeiten können, können Sie Kinderkrankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kinderkrankengeldtage auf Ihre Partnerin oder Ihren Partner übertragen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Gesundheit

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
30.11.2021