Die Förderung richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Dienstleister, deren Umsatz überwiegend (über 50 Prozent) aus der Tätigkeit gemäß Positivliste (Anlage I der GRW-Richtlinie) erzielt wird oder deren überregionaler Absatz im Einzelfall nachgewiesen wird.