Wenn Sie Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt anbieten, können Sie unter Erfüllung der Voraussetzungen einen Antrag auf Feststellung der Bildungsfreistellungsfähigkeit stellen.
Wenn Sie Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt anbieten, können Sie unter Erfüllung der Voraussetzungen einen Antrag auf Feststellung der Bildungsfreistellungsfähigkeit stellen.