Für Wasserentnahmen , die Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung müssen Sie je nach Bundesland ein Entgelt entrichten. Dieses kann mit den Kosten für die Maßnahmen zum Gewässerschutz verrechnet werden, wenn alle Randbedingungen gegeben sind.
Verantwortlich für den Inhalt
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
05.10.2020