Wenn Sie eine Änderung Ihrer Abwasserbehandlungsanlage vornehmen wollen, welche
- die Lage, die Beschaffenheit oder den Betrieb Ihrer Anlage betrifft und
- keiner Genehmigung bedarf und
- Auswirkungen auf die Umwelt haben kann
Eine Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Abwasserbehandlungsanlage müssen Sie der zuständigen Behörde unter bestimmten Voraussetzungen anzeigen.
Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.
Hamburg
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.