In der Regel benötigen Sie eine Genehmigung für die Einleitung von
- nicht häuslichem Schmutzwasser,
- Baugrubenwasser, Bohrspülwasser und Abwasser aus Sanierungen
- Grundwasser aus Bauwerksdrainagen
- Niederschlagswasser beim Vorliegen einer Einleitungsmengenbegrenzung,
- nachteilig verändertem Niederschlagswasser.
