Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Korrektheit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen und gegebenenfalls ihre Korrektur beantragen.

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Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
24.04.2020