Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Die Ihnen zugesandten Briefwahlunterlagen enthalten den Wahlschein.
Der Wahlschein ist ein amtliches Dokument. Der Wahlschein enthält eine Versicherung an Eides statt, die unterschrieben werden muss, damit Ihre Stimmabgabe per Brief gültig ist. Der Wahlschein kann bei einer Europa- und Bundestagswahl außerdem dazu verwendet werden in einem anderem als dem zugeordneten Wahllokal zu wählen. Bei einer Landtags- und Kommunalwahl ist dies nicht möglich.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo und wie Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Das Wahlamt stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
