Unter gewissen Voraussetzungen kann ein ergänzender Vormund zusätzlich zum Sorgerecht der Eltern für ein Kind oder eine/n Jugendliche/n bestimmt werden.
Unter gewissen Voraussetzungen kann ein ergänzender Vormund zusätzlich zum Sorgerecht der Eltern für ein Kind oder eine/n Jugendliche/n bestimmt werden.