Von der Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann ein qualifizierter Lageplan gefordert werden. Dieser ist die Grundlage für eine Beurteilung bei besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnissen.
Ein einfacher Lageplan kann vollständig durch den Entwurfsverfasser auf einem beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte erstellt werden.
Der qualifizierte Lageplan enthält Angaben über
- Maßstab
- vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken
- Grundbuchbezeichnung
- Festsetzungen eines Bebauungsplanes über Art und Maß der baulichen Nutzung
- Fläche und die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstückes
- Aufnahme des geschützten Baumbestandes
- Herstellung des Höhenbezuges
- Ergänzen bzw. Vervollständigen des Gebäudebestandes
- u.a.
