Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (wie die Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, Ertragsmesszahlen) und persönliche Daten (wie der Eigentümer des Flurstücks, zugehörige Grundbuchblattnummer) geführt. Diese werden je nach Bedarf aufbereitet in verschiedenen Auszügen bereitgestellt.
Sie können Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen. Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten erwerben wollen, können Sie dies über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte tun.
Weitere Informationen
Herausgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- gegebenenfalls eine Vollmacht für die Prüfung des berechtigten Interesses
- gegebenenfalls die Vertretungsbefugnis für eine Juristische Person
- gegebenenfalls ein Nachweis für das berechtige Interesse des Antragsstellers
Formulare/Online-Dienste vorhanden:
- Flurstücksnachweis mit und ohne Bodenschätzung: ja
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit und ohne Bodenschätzung: nein
- Grundstücksnachweis: nein
- Bestandsnachweis: nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Nachweis über berechtigtes Interesse an der Kenntnis der personenbezogenen Daten des Flurstücksnachweises
Hinweise
Wenn Sie den Auszug aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters vervielfältigen, weiterverarbeiten, umwandeln, an Dritte weitergeben oder veröffentlichen wollen, benötigen Sie dafür die Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen.
Bei einer Ablehnung der Auszugserteilung können Sie Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt).
Weisen Sie berechtigtes Interesse an der Kenntnis der im Auszug enthaltenen personenbezogenen Daten nach.
Ob Ihr Interesse berechtigt ist, wird geprüft.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird der beantragte Auszug per Post an Sie übersandt.
Im Anschluss bezahlen Sie die Gebühr für den Vorgang.
Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten beantragen wollen, können Sie diesen online im GeoShop der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde bestellen.
Weiterführende Informationen finden sie auf nachstehender Webseite:
Fristen
keine
10 Jahre
