Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen?
Dann kann es für die Verhandlung des Kaufpreises sinnvoll sein, das Preisniveau des Immobilienwertes des Grundstücks/der Eigentumswohnung näherungsweise bestimmen zu lassen.
Auch bei Schenkungen wird das Preisniveau des Immobilienwertes für die Berechnung der Notar- und Gerichtsgebühren und der Erb- oder Schenkungsteuer benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erteilt entsprechende Auskünfte über:
- das Preisniveau des Immobilienwertes
- sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten wie:
- Bodenrichtwerte
- Gebäudefaktoren (Werte pro Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche)
- Ertragsfaktoren
- Sachwertfaktoren
