Nach dem Hamburgischen Vermessungsgesetz müssen alle Gebäude im Liegenschaftskataster erfasst werden. Wenn Sie ein neues Gebäude bauen oder ein bestehendes Gebäude so verändern, dass sich der Grundriss ändert, sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer verpflichtet, zeitnah eine Vermessung durchführen zu lassen. So bleiben die amtlichen Unterlagen aktuell.
Die zuständige Stelle überwacht die Einhaltung der Gebäudeeinmessungspflicht. Nach Fertigstellung Ihres Gebäudes werden Sie rechtzeitig informiert, damit Sie den notwendigen Vermessungsauftrag erteilen können.
Sie können hierfür eine Vermessungsstelle Ihrer Wahl oder die zuständige Stelle beauftragen.
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Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
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Hamburg
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