Wenn Sie als Schifffahrtsgesellschaft in der EU ansässig sind, können Sie einen Linienverkehr für Zollzwecke beantragen. Im Linienverkehr befördern Sie Unionswaren von einem EU-Hafen in einen anderen EU-Hafen, ohne dass dort die Waren erneut zollrechtlich behandelt werden müssen.
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
04.03.2021