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Vergabe im kommunalen Bereich; Informationen zur Vergabe von Aufträgen

Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren oder einen Direktauftrag ohne Vergabeverfahren rechtfertigen.

Bayern

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Bayern

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