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Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein (w. V.)

Jeder kann einen wirtschaftlichen Verein gründen. Dieser ist jedoch nicht gleich der weit verbreiteten Form des e. V., sondern diese eigene Rechtsform wird unter bestimmten Voraussetzungen durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales staatlich verliehen.

Thüringen

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Thüringen

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Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

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