Sie möchten in Deutschland ein Lebensmittel auf den Markt bringen und sind unsicher, ob dieses als neuartiges Lebensmittel einzustufen ist? Dann können Sie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um Beratung bitten.
Sie möchten in Deutschland ein Lebensmittel auf den Markt bringen und sind unsicher, ob dieses als neuartiges Lebensmittel einzustufen ist? Dann können Sie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um Beratung bitten.