Nahrungsergänzungsmittel müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dies betrifft die Herstellung und Kennzeichnung sowie das Bereitstellen von Erzeugnissen zum Verkauf.
Sie müssen daher folgende Fälle an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden:
- Erstanzeige:
- Sie vertreiben das Erzeugnis erstmals auf dem deutschen Markt oder bieten es zum Verkauf an.
- Sie müssen für jedes Erzeugnis eine gesonderte Anzeige einreichen.
- Änderungsanzeige:
- Das bereits gemeldete Erzeugnis hat eine geänderte Rezeptur.
- Sie passen die Verzehrempfehlungen an.
- Ihr Unternehmen hat eine neue Adresse.
- Zweitanzeige:
- Das Erzeugnis ist bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat gemeldet und Sie möchten das Erzeugnis erstmals in Deutschland auf den Markt bringen.
Das BVL gibt Ihre Informationen an die zuständigen Behörden in den Bundesländern sowie an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) weiter. Die zuständigen Behörden der Bundesländer überwachen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Sie als Unternehmen sind dafür verantwortlich, diese Vorgaben umzusetzen.
