Um als „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ oder als „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ tätig zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung stellen.
Um als „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ oder als „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ tätig zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung stellen.