Wenn Sie Ihre selbstgenutzte Berliner Haupt- oder Nebenwohnung während eigener Abwesenheitszeiten kurzzeitig vermieten wollen, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Grund dafür ist das Zweckentfremdungsverbot. Es besagt, dass Wohnraum nur zu Wohnzwecken vermietet werden darf. Wenn Sie jedoch Ihre Wohnung zum Beispiel als Ferienwohnung anbieten, ist dies kein Wohnzweck, sondern stellt eine Zweckentfremdung dar, die von den Behörden zuerst geprüft und genehmigt werden muss. Genehmigungen werden in der Regel befristet erteilt.
Im Genehmigungsverfahren muss die Behörde abwägen zwischen Ihrem schutzwürdigen privaten Interesse an der Vermietung und dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums.
In der Regel kann Ihnen eine Genehmigung erteilt werden,
- wenn der Charakter Ihrer Hauptwohnung nicht angetastet wird (d. h. die Wohnung muss weiterhin Ihr Lebensmittelpunkt bleiben) oder
- wenn Sie Ihre selbstgenutzte Berliner Nebenwohnung nur an höchstens 90 Tagen im Jahr vermieten.
- Hinweis: Sie brauchen keine Genehmigung, wenn es sich um eine Vermietung von maximal 49% der Gesamtwohnfläche der Berliner Hauptwohnung, in der der tatsächliche Lebensmittelpunkt begründet wird, handelt (bei der Berechnung werden Küche und Bad jeweils zur Hälfte mitgerechnet).
- Stellen Sie einen "Antrag auf Genehmigung für die zeitweise Ferienwohnungsvermietung einer selbstgenutzten Berliner Haupt- oder Nebenwohnung". Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
- Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich zuerst digital authentifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto. Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, Ihr ELSTER-Zertifikat, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
- Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen im Online-Dienst hoch bzw. reichen Sie bei schriftlicher Antragstellung die Unterlagen zusammen mit dem ausgefüllten Antrag per Post ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten den Genehmigungsbescheid und den Gebührenbescheid per Post.
- Wenn Sie die Vermietung Ihrer Wohnung anschließend öffentlich anbieten oder bewerben wollen (z. B. über eine Internet-Plattform), müssen Sie vorher zusätzlich eine Registrierungsnummer beantragen (siehe "Weiterführende Informationen").
- Wollen Sie Informationen oder Belege berichtigen oder aktualisieren, können Sie das ebenfalls online oder schriftlich per Post erledigen.
- Ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung sollte möglichst einen Monat vor Ablauf der Genehmigung gestellt werden. Das können Sie ebenfalls online oder schriftlich per Post erledigen.
