Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Eine Meldebescheinigung ist eine gesiegelte Bescheinigung über im Melderegister gespeicherte Daten einer aktuell oder ehemals in Aachen gemeldeten Person. Die Meldebescheinigung enthält grundsätzlich Angaben zu
- Familiennamen,
- Vornamen (unter Kennzeichnung des Rufnamens),
- Doktorgraden,
- Geburtstag und
- derzeitigen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können weitere im Melderegister gespeicherte Daten (z. B. Einzugsdatum, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder ehemalige Anschriften) in die Bescheinigung aufgenommen werden.
Die früher im Bundesmeldegesetz enthaltene Unterscheidung zwischen einfachen und erweiterten Meldebescheinigungen gibt es nicht mehr. Der zu bescheinigende Datenumfang muss von der antragstellenden Person benannt werden.
Falls der Antrag keine Angaben zum gewünschten Datenumfang enthält, wird die Meldebescheinigung nur mit den o. g. Daten ausgestellt.
