Eine Meldebescheinigung zeigt, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind.
Sie kostet Geld und wird für viele Anlässe gebraucht, zum Beispiel für das Standesamt, die Zulassungsstelle, Banken oder die Rentenversicherung. In manchen Fällen können Sie eine Gebührenbefreiung beantragen.
Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Vor- und Nachname
- Gegebenenfalls: Doktorgrad
- Geburtsdatum
- derzeitige Anschriften (Haupt- und Nebenwohnung)
Wenn Sie andere Daten nachweisen müssen, können Sie eine Meldebescheinigung mit weiteren Angaben beantragen. Diese kann folgende zusätzliche Daten enthalten:
- frühere Namen,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum, Geburtsort und bei Geburt im Ausland den Staat,
- Geschlecht,
- Angaben zum gesetzlichen Vertreter,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
- frühere Anschriften (auch im Ausland) gegebenenfalls mit Ein- und Auszugsdatum,
- Familienstand sowie gegebenenfalls Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft
- Angaben zu Ehe- und Lebenspartnern beziehungsweise Ehe- und Lebenspartnerinnen,
- Angaben zu minderjährigen Kindern,
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer von Personaldokumenten wie Personalausweis, Reisepass und eID-Karte
Lebensbescheinigung
Für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die als Lebensbescheinigung gilt.
Haushaltsbescheinigung
Für Kindergeld kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die neben den persönlichen Daten die Information über die Kinder enthält, die unter derselben Adresse wie Sie gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung).
