Meldebescheinigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
In bestimmten Einzelfällen (z.B. bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder bei einer bestimmten Zweckbindung) kann jedoch auf Antrag eine Gebührenbefreiung gewährt werden. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.
Für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die als Lebensbescheinigung gilt.
Für Kindergeld kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die neben den persönlichen Daten die Information über die Kinder beinhaltet, die unter derselben Anschrift wie der Antragsteller gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung). Bitte bringen Sie den Vordruck mit, den Sie von der Kindergeldkasse erhalten haben.
