Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnsitz bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden.
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
- Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmt, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
- Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
- Sie können zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Sie können Ihren Nebenwohnsitz auch schriftlich oder online anmelden.
