Beziehen Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland einen Nebenwohnsitz in Bremen, müssen Sie diesen innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei einem BürgerServiceCenter anmelden.
Weitere Informationen
Herausgeber
Bremen, Stadt
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Voraussetzungen
- Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung in Deutschland eine weitere Wohnung in Bremen bezogen.
Hinweise
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig.
- Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Gebühr
- Vorkasse
- Nein
Handlungsgrundlagen
- Nummern 17.1, 17.3, 21, 22, 23.0 bis 23.0., 36.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23a Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Rechtsbehelfe
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
Ihren Nebenwohnsitz müssen Sie vor Ort bei einem BürgerServiceCenter anmelden.
Eine Online-Anmeldung des Nebenwohnsitzes ist nicht möglich.
Vor Ort im BürgerServiceCenter
Sie können einen Termin bei einem der BürgerServiceCenter vereinbaren oder kommen ohne Termin zu den Öffnungszeiten der offenen Sprechstunde.
Persönlich für sich selbst:
- Sie erscheinen persönlich.
- Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit.
- Der Meldeschein wird für Sie vor Ort ausgefüllt. Diesen müssen Sie unterschreiben.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Meldebestätigung.
Persönlich für die Familie:
- Sie erscheinen persönlich.
- Ein volljähriges Familienmitglied kann die ganze Familie für den gemeinsamen Wohnsitz anmelden.
- Eltern benötigen von ihren volljährigen Kindern eine schriftliche Vollmacht, das unterschriebene Meldeformular und den Ausweis des Kindes im Original.
- Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit.
- Der Meldeschein wird für Sie vor Ort ausgefüllt. Diesen müssen Sie unterschreiben.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Meldebestätigung.
In Vertretung:
- Sie können sich auch durch eine Person vertreten lassen. Dafür wird eine formlose Vollmacht benötigt. Auch Lebenspartner benötigen eine Vollmacht.
- Betreuer benötigen eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis. Der Betreuerausweis muss zur An- oder Ummeldung berechtigen.
- Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit. Außerdem müssen Sie die Vollmacht, das unterschriebene Meldeformular und den Ausweis im Original von der Person mitbringen, die umgemeldet werden soll.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung.
Fristen
Antragsfrist
2 Wochen
nach Bezug des neuen Wohnraums. Wenn innerhalb der 2 Wochen kein Termin frei ist, reicht die rechtzeitige Vereinbarung eines Termins in einem unserer BürgerServiceCenter.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort während Ihres Termins.
